Sie wollen sich selbstständig machen, haben aber Angst vor übermäßigem Bürokratieaufwand? Oder wollen Sie vorerst neben Ihrer Hauptbeschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wissen aber nicht, ob Sie nennenswerte Umsätze erwirtschaften können und scheuen daher das Risiko? In diesen Fällen ist ein Kleingewerbe höchstwahrscheinlich die richtige Wahl für Sie. Die Antworten auf die Fragen “Was ist ein Kleingewerbe?”, “Was kostet ein Kleingewerbe?” und “Wie melde ich ein Kleingewerbe an?” finden Sie in diesem Artikel genauso wie alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Bedingungen, die für Sie als Kleingewerbetreibender gelten, und vieles mehr.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe bezeichnet keine eigene Gewerbeform, sondern stellt ein Gewerbe dar, das einen geringen Umsatz erwirtschaftet und nicht als kaufmännischer Geschäftsbetrieb anzusehen ist. Das Kleingewerbe Umsatz darf im laufenden Geschäftsjahr die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreiten. Für den Umsatz im Vorjahr liegt die Grenze bei einem Umsatz von 25.000 Euro. Die aktuelle Kleingewerbe Grenze gilt seit 2025, vorher betrug der maximale Umsatz 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr. Ein Kleingewerbe ist, wie bereits erwähnt, keine eigene Rechtsform. Im Regelfall ist die Rechtsform entweder die des Einzelunternehmens (wenn eine Person alleine das Gewerbe betreibt) oder die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn mehrere natürliche Personen beteiligt sind. Für Kleingewerbetreibende gelten vereinfachte Regelungen. Sie müssen sich beispielsweise nicht ins Handelsregister eintragen lassen und sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu machen. Vorausgesetzt, dass alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können zum Beispiel folgende Personen- bzw. Berufsgruppe typischerweise ein Kleingewerbe betreiben:
- Menschen, die eigene Produkte herstellen und vertreiben.
- Personen, die eine Dienstleistung erbringen. Das kann zum Beispiel ein Handwerksbetrieb oder Ähnliches sein.
- Menschen, die in kleinem Umfang Waren vertreiben, die sie nicht selbst hergestellt haben.
Zu unterscheiden ist das Kleingewerbe von der Kleinunternehmerregelung im Sinne von Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer. Ein Kleingewerbe ist eine gewerberechtliche Einstufung, während die Kleinunternehmerregelung eine steuerrechtliche Option ist, die Ihnen erlaubt, auf Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. In der Praxis nutzen viele Kleingewerbetreibende allerdings die Kleinunternehmerregelung.
Unterschied zwischen Freiberufler, Kleingewerbe und Gewerbebetrieb
Es gibt verschiedene Gruppen von Menschen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Hierbei gibt es aber verschiedene Untergruppierungen, die im Volksmund gerne miteinander vermischt werden. Das ist im Sinne des Gesetzes allerdings nicht korrekt und verschiedene Unterkategorien unterliegen unterschiedlichen Gesetzeslagen. Beleuchten wir also einmal genauer, was es bedeutet, Freiberufler, Kleingewerbetreibender und Gewerbetreibender zu sein.
- Freiberufler: Freiberufler sind Menschen, die einen sogenannten Katalogberuf (oder vergleichbare Tätigkeiten) ausüben. Zu diesen Menschen gehören zum Beispiel nicht-angestellte Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler und Lehrer. Freiberufler gelten nicht als Gewerbetreibende und müssen dementsprechend auch kein Gewerbe anmelden, auch wenn Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden haben.
- Kleingewerbe: Ein Kleingewerbe ist eine Unternehmung, die nicht als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist und die die festgelegten Umsatzgrenzen nicht überschreitet.
- Gewerbebetrieb: Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die festgelegten Umsatzgrenzen überschritten werden und/oder eine bestimmte kaufmännische Struktur gegeben ist.
Die Abgrenzung zwischen Kleingewerbe und einem regulären Betrieb stellt also der Umsatz und die Unternehmensstruktur dar, während der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden in der Art der Tätigkeit liegt.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen. Auch die Kleingewerbe anmelden Kosten bewegen sich mit durchschnittlich zehn bis 65 Euro in einem überschaubaren Rahmen. Dennoch müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Kleingewerbe anmelden zu können. Diese Voraussetzungen gelten:
- Sie müssen volljährig sein. Das ist im Regelfall gegeben, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie benötigen einen gültigen (nicht abgelaufenen) Personalausweis oder einen Reisepass.
- Als EU-Bürger oder schweizer Staatsbürger können Sie in Deutschland ein Gewerbe anmelden, ohne hierfür weitere Bedingungen erfüllen zu müssen. Wenn Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die explizit das Ausüben selbständiger Tätigkeiten erlaubt.
- Es darf kein Gewerbeverbot gemäß der Gewerbeordnung § 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit geben. Ein solches Gewerbeverbot muss Ihnen explizit erteilt worden sein, um zuzutreffen, und dient zum Schutz der Allgemeinheit oder Ihrer potenziellen Angestellten.
- In einigen Fällen werden weitere Nachweise verlangt. Um einen Handwerksbetrieb eröffnen zu dürfen, müssen Sie beispielsweise einen Meistertitel haben, während die Arbeit mit Lebensmitteln bestimmte Prüfungen und Berechtigungen erforderlich macht.
Wenn Sie dem Kleingewerbe nicht mehr nachgehen, müssen Sie das Kleingewerbe abmelden. Das tun Sie beim Gewerbeamt und es wird abermals eine zweistellige Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe ist gesetzlich nicht verpflichtend, kann aber, je nach Tätigkeit, sinnvoll sein, um sich selbst abzusichern.
Kleingewerbe anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie sämtliche Bedingungen erfüllen, um ein Kleingewerbe anmelden zu dürfen, geht es an die konkrete Umsetzung. Folgende Schritte sind hierfür erforderlich:
- Schritt 1: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden – Dieser Schritt ist obligatorisch und erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
- Schritt 2: Anmeldung beim Finanzamt – Im Normalfall informiert das Gewerbeamt eigenständig das zuständige Finanzamt. Dieses sendet Ihnen in der Folge einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, indem Sie angeben, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten und welche Gewinne bzw. Umsätze Sie erwarten.
- Schritt 3: Mitgliedschaft bei IHK oder Handwerkskammer – In vielen Fällen werden Sie automatisch Mitglied bei einer der beiden Kammern.
- Schritt 4: Geschäftskonto und Organisation – Sie sind als Kleinunternehmer nicht gesetzlich verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu haben. Für die Abrechnung und Übersicht der Finanzen ist es aber ratsam, ein extra Bankkonto zu führen. Außerdem sollten Sie sich schnellstmöglich ein System schaffen, das Ihnen ermöglicht, formal korrekte Rechnungen zu stellen und steuerrelevante Dokumente zu verwalten.
Für Kleinunternehmer sind viele Maßnahmen zwar nicht verpflichtend, Sie tun sich aber selbst einen Gefallen, wenn Sie frühzeitig eigenständig auf Ordnung und Übersichtlichkeit achten.

Steuern und Buchhaltung im Kleingewerbe
Einer der wichtigsten Punkte sind die Kleingewerbesteuern. Entgegen der Annahme vieler, gibt es nämlich durchaus eine Kleingewerbe Steuer und so etwas wie ein Kleingewerbe steuerfrei neben Hauptjob gehört ins Reich der Fabeln und Mythen. In Deutschland ist de facto kein Kleingewerbe steuerfrei. Sie müssen allerdings in vielen Fällen nur Ihren Gewinn versteuern, sofern dieser als Einkommen anzusehen ist. Das ist immer dann der Fall, wenn er nicht im selben Geschäftsjahr reinvestiert wird. Ob Sie verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu bezahlen, hängt davon ab, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn ja, entfällt keine Umsatzsteuer; wenn nicht, sind Sie verpflichtet, diese auf Rechnungen auszuschreiben und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Eine Gewerbesteuer hingegen fällt erst an, wenn Sie in einem Jahr einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erwirtschaften. Was die Buchhaltungspflicht und die Steuererklärung Kleingewerbe angeht, gibt es relativ wenig zu beachten. Im Normalfall (wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen) reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Auf dieser Grundlage erklären Sie das Geschäftsergebnis bei der Kleingewerbe Steuererklärung. Sie sind allerdings auch als Kleingewerbetreibender, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dazu verpflichtet, Ihre Leistungen in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung wiederum muss bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie eine fortlaufende Rechnungsnummer enthält.
Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes
Welche Vorteile und Nachteile hat ein Kleingewerbe für Sie?
| Vorteile Kleingewerbe: | Nachteile Kleingewerbe: |
| Geringer bürokratischer Aufwand. | Sie haften für etwaige Geschäftsverluste mit Ihrem Privatvermögen. Das ist beispielsweise bei einer GmbH anders. |
| Schnelle Gründung. | Wenn Sie die Umsatzgrenzen überschreiten, müssen Sie Ihre Geschäftsstruktur ändern. |
| Vereinfachte Buchhaltung. |
Gerade dann, wenn Sie die selbstständige Tätigkeit parallel zu einer Anstellung ausüben oder wenn Sie kein großes Wachstum anstreben und die Unternehmung ohnehin eher als Nebenverdienst betrachten, ist ein Kleingewerbe meistens die richtige Wahl. Wenn Skalierbarkeit und Expansion hingegen zentral für Sie sind, ist es oft ratsam, sich mit gängigen Alternativen zu beschäftigen.
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Tipps für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen aufregend und mit ebenso vielen Hoffnungen wie Zweifeln verbunden. Hier finden Sie einige Tipps, die Ihnen helfen können, die Gründungsphase erfolgreich zu überstehen:
- Oft ist es sinnvoller, die Selbstständigkeit parallel zu einem Anstellungsverhältnis zu beginnen, anstatt gleich alles auf eine Karte zu setzen. Statistisch scheitern nämlich circa zwei Drittel der Neugründungen innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre.
- Stellen Sie vor der Geschäftsgründung eine realistische Prognose zu möglichen Kosten und Einnahmen auf.
- Führen Sie eine Marktanalyse durch und prüfen Sie, ob es wirklich eine Nachfrage nach der von Ihnen angebotenen Leistung gibt, um keine Enttäuschung zu erleben.
- Beschäftigen Sie sich frühestmöglich mit steuerlichen und buchhalterischen Themen, um nicht in größere Schwierigkeiten zu bekommen.
Auch wenn es nicht einfach ist, sich als Selbstständiger zu behaupten, ist es mit Einsatz, Geschick und etwas Glück durchaus machbar. Wenn Sie hingegen festgestellt haben, dass eine selbstständige Tätigkeit doch nicht so attraktiv ist, wie Sie dachten, ist das auch kein Problem. Bei Jooble finden Sie nämlich tausende Stellenangebote aus allen denkbaren Bereichen der Berufswelt und das nächste Anstellungsverhältnis ist vielleicht nur ein paar Klicks entfernt!