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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Gesetzliche Regeln beim Jobwechsel

Liliia Sydor
Liliia Sydor, Content Manager, Redakteur
· 7 min

Laut einer Erhebung der Bertelsmannstiftung lohnt sich ein Jobwechsel aus Arbeitnehmersicht finanziell sehr häufig. So bekommen Angestellte, die in ihrem neuen Job höhere Anforderungen erfüllen müssen, nach dem Wechsel durchschnittlich 6,9 Prozent mehr Gehalt. Bei gleichem Anforderungsniveau sind es immerhin rund 5 Prozent. Hinzu kommt, dass Sie auf Jobportalen wie Jooble, nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels, oft eine große Auswahl an potenziellen neuen Arbeitgebern haben. Es gibt, wie Sie sehen, genug Gründe für einen Jobwechsel. Bevor Sie aber eine neue Stelle antreten können, müssen Sie das alte Arbeitsverhältnis zuerst einmal kündigen. Wie Sie eine Kündigung richtig einreichen, welche Kündigungsfristen gesetzlich gelten und welche Besonderheiten es im Zusammenhang mit der TVöD-Kündigungsfrist gibt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer in Deutschland?

In diesem Abschnitt fokussieren wir uns ausschließlich auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt bei einer Kündigung von der Arbeitnehmerseite vier Wochen und kann immer nur zum Monatsende oder zum 15. eines Monats erfolgen. Festgelegt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Ausgenommen von dieser Regelung sind befristete Arbeitsverträge. Hier ist eine Kündigung nicht vorgesehen und der Vertrag endet automatisch zu einem vorher festgelegten Datum. Abweichende Vereinbarungen müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn beide Parteien mit einem Vertragsende einverstanden sind, das abweichend von der Norm weniger als vier Wochen in der Zukunft liegt, obwohl diese Option nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag oder das geltende Arbeitsrecht können Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung durchsetzen. In diesem Fall ist es allerdings immer ratsam, einen Fachanwalt zu kontaktieren und sich rechtlich beraten zu lassen.  

Kündigungsfrist während der Probezeit

In der Probezeit gelten andere Fristen. Gesetzlich ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten möglich und in dieser Zeit dürfen Arbeitnehmer gesetzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es gibt dabei keinen Stichtag, es kann also nicht nur zum Monatsende oder zur Monatsmitte gekündigt werden, sondern zu jedem Datum, das mindestens zwei Wochen in der Zukunft liegt. Während der Probezeit gelten selbige Fristen in der Regel auch für Kündigungen durch den Arbeitgeber. 

Was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen kann

In Deutschland ist der Arbeitsvertrag oder alternativ ein geltender Tarifvertrag ein rechtlich bindendes Dokument und innerhalb eines gesetzlichen Rahmens sind vom Standard abweichende Vereinbarungen möglich. Das gilt auch in Bezug auf Kündigungsfristen. Theoretisch gibt es keine gesetzliche Grenze, die eine maximale Länge der Kündigungsfrist von der Arbeitnehmerseite festlegt, solange diese nicht kürzer ist als die Frist, die ein Arbeitnehmer bei einer seinerzeitigen Kündigung einhalten muss. Praktisch sind Kündigungsfristen von mehreren Jahren, aber sehr selten und rechtlich schwer umzusetzen. Als Beispiel dient hier ein Urteil zu einem Vorfall aus dem Jahr 2014. Eine Klage eines Arbeitgebers auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Jahren wurde dabei vom zuständigen Gericht unter Berufung auf § 307 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgelehnt. In der Praxis gibt es aber häufig Vereinbarungen wie diese oder ähnliche: 

  • Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende.
  • Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten, vor allem bei Führungskräften. 
  • Kündigung mit einer bestimmten Frist nur zum Quartalsende. 

Solche Kündigungsfristen sind in der Regel wirksam und gesetzlich verbindlich, wenn der Arbeitnehmer der Einhaltung durch seine Vertragsunterschrift zugestimmt hat. In seltenen Fällen, zum Beispiel wenn die Arbeit nachweislich gesundheitliche Schäden beim Arbeitnehmer hervorruft, kann die Einhaltung solcher Fristen dennoch umgangen werden. 

Öffentlicher Dienst Kündigungsfrist

Der öffentliche Dienst unterliegt oftmals Sonderregelungen. Die meisten Anstellungen im öffentlichen Dienst richten sich nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Hier ist auch eine abweichende TVöD-Kündigungsfrist für Arbeitnehmer festgelegt. Der TVöD unterteilt sich in verschiedene Unterkategorien wie den TVöD Bund, den TVöD VKA und den TVöD SuE. Die TVöD Bund Kündigungsfrist, Kündigungsfrist TVöD SuE und die Kündigungsfristen TVöD VKA ähneln sich, können mitunter aber in Form oder Dauer leicht abweichen. Allerdings gilt allgemein, dass sich die Kündigungsfrist TVöD Arbeitnehmer, abweichend von anderen Anstellungsverhältnissen, nach der Betriebszugehörigkeit richtet und entsprechend gestaffelt ist. Eine Kündigungsfrist Arbeitnehmer nach 5 Jahren ist dementsprechend kürzer als eine Kündigungsfrist Arbeitnehmer nach 10 Jahren. Diese Regelung gilt in aller Regel für alle Arbeitsverhältnisse, die dem TVöD folgen, unabhängig davon, ob es sich um eine TVöD VKA Kündigungsfrist, die Kündigungsfrist TVöD Bayern oder eine andere Kündigungsfrist Arbeitnehmer TVöD handelt. Grundsätzlich gilt in den meisten Fällen folgende Kündigungsfrist TVöD: 

Beschäftigungszeit: Kündigungsfrist öffentlicher Dienst Arbeitnehmer:
Unter sechs Monaten (Kündigung innerhalb der Probezeit).Zwei Wochen zum Monatsende. 
Sechs Monate bis ein Jahr.Ein Monat zum Monatsende. 
Ein bis fünf Jahre. Sechs Wochen zum Quartalsende. 
Fünf bis acht Jahre. Drei Monate zum Quartalsende. 
Acht bis zehn Jahre. Vier Monate zum Quartalsende.
Zehn bis zwölf Jahre. Fünf Monate zum Quartalsende.
Mindestens zwölf Jahre. Sechs Monate zum Quartalsende

Eine Kündigung zum Quartalsende bedeutet, dass die Kündigung grundsätzlich immer nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember erfolgen kann. Ein Kündigungsfrist TVöD 6 Wochen zum Quartalsende Beispiel wäre also, dass eine Kündigung von einem Arbeitnehmer, der seit vier Jahren beschäftigt ist, die am 10. Januar eingeht, zum 31. März desselben Jahres wirksam wirkt. Wenn Sie sich bei der öffentlicher Dienst Kündigungsfrist unsicher sind, finden Sie im Internet auch TVöD Kündigungsfrist Rechner.

Unterschied zwischen Kündigung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir unterscheiden zwischen zwei Formen der Kündigung: 

  1. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer. 
  2. Die Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit im Hinblick auf die zu wahrenden Fristen eine entscheidende Rolle. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist dies nicht der Fall, solange es keine abweichende Vereinbarung im Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt. Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bei mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit beispielsweise eine Kündigungsfrist von sieben Monaten genießen. Wenn Sie seit fünf Jahren im Unternhemen arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf mindestens zwei Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende). 

Kündigung richtig einreichen – Form und Fristen

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist an einige formale Voraussetzungen gebunden, um rechtskräftig zu sein. Folgende Punkte sollten Sie beachten, um abgesichert zu sein und keine Komplikationen befürchten zu müssen: 

  1. Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen. Wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart ist, muss sie als ausgedrucktes Dokument eingereicht werden, während eine Kündigung per E-Mail oder auf anderen digitalen Wegen nicht zulässig ist. Außerdem muss die Kündigung von Ihnen unterschrieben werden. 
  2. Das Schreiben muss korrekt datiert sein und das genannte Kündigungsdatum muss fristgerecht genannt sein. Außerdem müssen Sie klar benennen, dass Sie beabsichtigen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. 
  3. Das Datum, an dem Sie die Kündigung absenden, ist im Hinblick auf die Fristwahrung nicht relevant. Es zählt das Datum der Zustellung beim Arbeitgeber. Dementsprechend ist es sinnvoll, eine Kündigung entweder per Einschreiben zu versenden oder persönlich einzureichen und sich den Eingang quittieren zu lassen. Somit haben Sie ggf. einen Nachweise, sollte der Arbeitgeber die Kündigung anfechten wollen. 

Der Arbeitgeber kann eine Kündigung nicht grundsätzlich ablehnen. Es geht also ausschließlich darum, wann ein Arbeitsverhältnis endet, nicht darum, ob Sie das Recht haben, es zu beenden. 

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Tipps für einen reibungslosen Jobwechsel

Wenn Sie einen neuen Job antreten möchten, ist das Ihr gutes Recht. Es ist aber sinnvoll und wichtig, den alten Arbeitgeber nicht unnötig zu schädigen und einen sauberen Übergang zu schaffen. Mit folgenden Maßnahmen gelingt Ihnen ein reibungsloser Jobwechsel: 

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist bzw. das nächstmögliche Kündigungsdatum. 
  • Unterschreiben Sie erst einen neuen Arbeitsvertrag, wenn sichergestellt ist, dass Sie den neuen Job tatsächlich zu einem bestimmten Datum antreten können. 
  • Informieren Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Entscheidung. 
  • Schaffen Sie einen Nachweis über den Eingang Ihres Kündigungsschreibens. 
  • Klären Sie mit Ihrem alten Arbeitgeber ab, wie mit etwaigen Überstunden und dem verbleibenden Resturlaub zu verfahren ist. Grundsätzlich ist es denkbar, dass diese Arbeitszeit ausbezahlt wird oder, dass Sie den Freizeitausgleich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen.
  • Fordern Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem alten Arbeitgeber an. Ihr bisheriger Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen ein solches auszustellen. 

Wenn Sie bislang nur mit dem Gedanken spielen, Ihren Arbeitgeber zu wechseln, aber noch kein konkretes Angebot vorliegen haben, möchten wir Sie zum Abschluss noch einmal auf unsere Stellenangebote verweisen. Hier finden Sie unzählige Angebote von verschiedenen Arbeitgebern und wir sind uns sicher, dass eine passende Stelle für Sie dabei ist!