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Kündigungsschreiben Vorlage: So kündigst du deinen Job rechtssicher

Liliia Sydor
Liliia Sydor, Content Manager, Redakteur
· 9 min

66 Prozent der Deutschen haben in ihrem Leben laut einer Umfrage ein bis fünf Mal ihren Arbeitgeber gewechselt. Während es früher aber gängig war, viele Jahre für dasselbe Unternehmen zu arbeiten, sehen wir heute eine bedeutend höhere Wechselbereitschaft. Untermauert wird dieser Fakt, wenn wir auf die jüngere Generation schauen. 54 Prozent der Menschen, die zur sogenannten “Gen Z” gehören, haben in ihrem bisher eher kurzen Berufsleben bereits ein- oder mehrmals ihren Job gewechselt. Noch interessanter: 2025 dachten 48 Prozent von ihnen über einen Jobwechsel nach. Für einen Jobwechsel braucht es aber erstmal ein Kündigungsschreiben. Damit Sie nicht in Komplikationen kommen und bei der Kündigung alles richtig machen, informieren wir Sie heute über alles Wichtige in diesem Zusammenhang. Wir erklären, wie Kündigungsschreiben rechtssicher sind, was Sie bei einem Kündigungsschreiben in der Probezeit beachten müssen, klären auf, welche Fristen einzuhalten sind und beantworten somit die Frage: “Wie schreibt man ein Kündigungsschreiben?”. 

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Ein Kündigungsschreiben Arbeitnehmer muss einige Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehört: 

  • Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. 
  • Wie kann man Kündigungsschreiben für Arbeit zustellen? Normalerweise ist nur eine gedruckte Version zulässig, Kündigungen per E-Mail sind nur rechtssicher, wenn diese Option im Arbeitsvertrag explizit zugesichert wird. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie auch zugestellt wird. Versenden Sie daher das Schreiben am besten per Unterschriftseinschreiben, damit Sie im Zweifelsfall einen belastbaren Nachweis haben. Eine persönliche Abgabe sollten Sie sich ggf. quittieren lassen. 
  • Das Schreiben muss zwingend einige Daten enthalten. Welche das sind, erläutern wir im Verlauf dieses Artikels. 

Ein Arbeitgeber kann eine rechtmäßige Kündigung nicht ablehnen. Es geht also ausschließlich um die Einhaltung der formalen Bedingungen, nicht um die Frage, ob Sie kündigen können oder nicht. 

Welche Kündigungsfristen gelten?

Kündigungsschreiben – welches Datum? Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt immer davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wenn keine Sondervereinbarungen getroffen werden, liegt sie im Normalfall bei vier Wochen, wobei die Kündigung nur zum 15. oder zum Ende eines Monats erfolgen kann. In der Probezeit hingegen gelten zumeist kürzere Fristen. Hier ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen der gängige Standard. Wenn Sie abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag akzeptieren, ist das rechtlich bindend und Sie müssen sich an die individuell verhandelte Frist halten. 

Kündigungsschreiben Vorlage (Muster)

Wie sieht ein Kündigungsschreiben aus? Das wird am deutlichsten anhand einer Kündigungsschreiben-Vorlage, die Sie gerne als Grundlage für Ihre tatsächliche Kündigung nutzen können. 

Standardkündigung

Ihr Vorname und Nachname

Ihre Straße und Hausnummer

Ihre Postleitzahl, Ort

Das heutige Datum 

Der Namen des Unternehmens

Die betroffene Abteilung und/oder Ihr Ansprechpartner 

Die Adresse des Unternehmens 

Postleitzahl, Ort des Unternehmens

Betreff: Fristgerechte Kündigung meines Arbeitsvertrages.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom XXX (Datum des Vertragsbeginns einfügen) fristgerecht zum XXX (fristgerechtes Beendigungsdatum einfügen) und bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit. 

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum des Arbeitsvertrags schriftlich. 

Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. 

Mit freundlichen Grüßen, 

XXX (Hier Ihre Unterschrift einfügen). 

XXX (Hier Ihren vollständigen Namen einfügen). 

Kündigung in der Probezeit

Das Muster Kündigungsschreiben ist bei einer Kündigung in der Probezeit sehr ähnlich wie bei einer regulären Kündigung. Sie haben aber eine kürzere Kündigungsfrist und sollten Bezug darauf nehmen, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt. Eine solche Kündigung könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: 

Ihr Vorname und Nachname

Ihre Straße und Hausnummer

Ihre Postleitzahl, Ort

Das heutige Datum 

Der Namen des Unternehmens

Die betroffene Abteilung und/oder Ihr Ansprechpartner 

Die Adresse des Unternehmens 

Postleitzahl, Ort des Unternehmens

Betreff: Fristgerechte Kündigung meines Arbeitsvertrages innerhalb der Probezeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom XXX (Datum des Vertragsbeginns einfügen) innerhalb der Probezeit fristgerecht zum XXX (fristgerechtes Beendigungsdatum einfügen) und bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit. 

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum des Arbeitsvertrags schriftlich. 

Mit freundlichen Grüßen, 

XXX (Hier Ihre Unterschrift einfügen). 

XXX (Hier Ihren vollständigen Namen einfügen). 

Bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen hat ein Arbeitszeugnis einen geringen Wert und Sie können auf die entsprechende Anfrage verzichten. 

Fristlose Kündigung 

Eine fristlose Kündigung ist im Normalfall nicht vorgesehen. Wenn allerdings schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und/oder geltendes Arbeitsrecht vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag einseitig ohne Wahrung einer Frist zu kündigen. Im Gegensatz zu einer fristgemäßen Kündigung, müssen Sie bei einer fristlosen Kündigung eine Begründung beifügen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine fristlose Kündigung erwägen. 

Was muss im Kündigungsschreiben stehen – und was nicht?

Ein Kündigungsschreiben im Rahmen eines Arbeitsverhältnis unterscheidet sich z.B. von einem Kündigungsschreiben Verein. Es muss zwingend einige Angaben enthalten, während andere nicht notwendig sind. 

Ein Kündigungsschreiben muss beinhalten: Ein Kündigungsschreiben muss / sollte nicht beinhalten: 
Das Datum, an dem die Kündigung erfolgt und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird (mit Bezugnahme auf die Kündigungsfrist).Begründung für die Kündigung. Ausgenommen sind fristlose Kündigungen. 
Name und Kontaktdaten des Unternehmens.Emotionale Äußerungen, Beleidigungen, Drohungen oder ähnliches.
Ihr Name und Ihre Kontaktdaten. 
Ausdrückliche Formulierung der Kündigung. 

Ein Kündigungsschreiben sollte weder eine Anklage noch eine Rechtfertigung sein. Formulieren Sie Ihre Absicht sachlich und neutral und bedenken Sie, dass es sich bei einem Arbeitsverhältnis um eine geschäftliche Vereinbarung handelt. 

Sonderfälle bei der Kündigung

Es gibt einige Sonderfälle, die zu beachten sind, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen. Dazu gehört: 

  • Befristeter Vertrag – Ein befristeter Vertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Eine Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur möglich, wenn diese Option ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufgeführt wird. Eine Ausnahme stellt eine fristlose Kündigung dar, wenn es zu Verstößen gegen den Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers kommt. 
  • Minijob – Ein Minijob ist im Sinne der Kündigungsbedingungen einem normalen Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es muss also dementsprechend ein Kündigungsschreiben Minijob eingereicht und Fristen gewahrt werden. Diese Fristen sind, so nicht anders vereinbart, ebenfalls identisch mit denen, die bei anderen Arbeitsverhältnissen gelten. 
  • Ausbildung – Ein Ausbildungsvertrag kann von der Arbeitnehmerseite innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt werden. Danach gelten bei Aufgabe der Ausbildung oder einem Berufswechsel dieselben Fristen, wie sie bei anderen Arbeitsverhältnissen gelten. Anders ist die Lage, wenn Sie nur den Betrieb wechseln möchten, nicht aber den Lehrberuf. In diesem Fall wird ein Aufhebungsvertrag benötigt. Außerordentliche Kündigungen sind davon ausgenommen. 
  • Schwangerschaft – Schwangere Arbeitnehmerinnen stehen unter besonderem Schutz, die eine Kündigung seitens des Arbeitgebers verkomplizieren. Arbeitnehmer können weiterhin zu denselben Bedingungen kündigen, die ohne die Schwangerschaft gelten. Allerdings ist das meist nicht ratsam, denn Sie können Ansprüche und Leistungen verlieren.
  • Krankheit – Im Krankheitsfall genießen Sie ebenfalls Kündigungsschutz, können aber Ihrerseits zu den normalen Bedingungen kündigen. Allerdings kann das zu einer Sperrfrist für staatliche Leistungen (Arbeitslosengeld) führen. 
  • Aufhebungsvertrag – Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu einem bestimmten Datum. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags kann ebenfalls zu Sperrzeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld führen. Sie sollten einen Aufhebungsvertrag genau prüfen und sich ggf. rechtlich beraten lassen. Das gilt allerdings vor allem, wenn die Vertragsauflösung von Seiten des Arbeitgebers angestrebt wird. 

Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber von einem Experten für Arbeitsrecht beraten, als eine übereilte Entscheidung zu treffen.

Kündigung übergeben – so vermeiden Sie Probleme

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie sichergehen können, dass ein Kündigungsschreiben auch zugestellt wird. Das eine ist der Versand per Einschreiben. In diesem Fall bekommen Sie eine Sendungsnummer und der Zusteller bestätigt die Zustellung. Bewahren Sie den Sendungsnachweise sicherheitshalber auf, um im Zweifelsfall einen Nachweis über die Zustellung vorlegen zu können. Ein Einwurfeinschreiben reicht im Normalfall aus, aber wenn Sie ganz sichergehen wollen, sollten Sie ein Unterschriftseinschreiben auswählen. Die andere Möglichkeit ist eine persönliche Abgabe des Kündigungsschreibens. Lassen Sie sich in dem Fall schriftlich bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist. 

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Nach der Kündigung – was jetzt wichtig ist

Wenn das Kündigungsschreiben zugestellt ist, gibt es noch einige Dinge, die Sie beachten sollten. Dazu gehört: 

  • Arbeitszeugnis anfordern – Bitten Sie frühzeitig darum, dass Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt wird und bestehen Sie darauf, dieses auch zu erhalten. 
  • Resturlaub – Wenn Sie noch Urlaubsansprüche haben, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob diese ausgezahlt werden oder Sie die restlichen Urlaubstage innerhalb der Kündigungsfrist nehmen. 
  • Arbeitsagentur informieren – Wenn Sie beabsichtigen, Arbeitslosengeld zu beziehen, informieren Sie die Arbeitsagentur schnellstmöglich über Ihren neuen beruflichen Status. Bitte beachten Sie aber, dass es bei einer Kündigung von Arbeitnehmerseite zu einer Sperrfrist von zwölf Wochen kommt. Ausgenommen davon ist eine fristlose Kündigung, die aufgrund von schwerwiegenden Verletzungen des Arbeitsvertrages erfolgt ist. Sie müssen aber selbst dann nachweisen, dass Sie versucht haben, das Problem anderweitig zu lösen und die Probleme tatsächlich bestanden haben, was faktisch in vielen Fällen unmöglich ist. 
  • Letzte Gehaltsabrechnung prüfen – Prüfen Sie genau, ob alle Ansprüche abgegolten sind. Dazu gehört ggf. zum Beispiel auch die Auszahlung von noch bestehenden Urlaubsansprüchen. Wenn Sie feststellen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, melden Sie Ihre Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber an und bitten Sie um die Nachzahlung der ausstehenden Beträge. 

Kündigungen von Arbeitnehmerseite sind zumeist nur ratsam, wenn Sie bereits einen neuen Job haben oder Ihre Rücklagen ausreichen, um mögliche Sperrzeiten (ALG) zu überbrücken. Bei Jooble finden Sie viele attraktive Stellenangebote und wir empfehlen Ihnen in den meisten Fällen, sich zuerst einen neuen Job zu suchen und dann zu kündigen. 

Rechtssicher kündigen in 5 Schritten

Zusammenfassend empfehlen wir Ihnen, folgende fünf Schritte zu befolgen, wenn Sie Ihrerseits ein Arbeitsverhältnis kündigen möchten: 

  1. Prüfen Sie als erstes, welche Kündigungsfristen in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sind. 
  2. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben. 
  3. Sorgen Sie dafür, dass dieses Schreiben sicher zugestellt wird und lassen Sie sich die Zustellung quittieren. Erbitten Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive eines Datums, an dem der Arbeitsvertrag endet. 
  4. Klären Sie offene Fragen, zum Beispiel wie der Resturlaub abgegolten wird und erbitten Sie ein Arbeitszeugnis, wenn nicht bereits im Kündigungsschreiben geschehen. Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, Ihnen ein solches auszustellen. 
  5. Prüfen Sie Ihre letzte Abrechnung und geben Sie ggf. Arbeitsmaterialien wie Hardware zurück, wenn Sie solche vom Arbeitgeber erhalten haben. 

Noch ein letzter Tipp zum Abschluss: Kündigen Sie einen Arbeitsvertrag niemals im Affekt, sondern wägen Sie diesen Schritt genau ab und machen Sie sich die möglichen Folgen bewusst. Manchmal ist es ratsamer, noch ein paar Wochen in einem für Sie unbefriedigenden Arbeitsverhältnis zu bleiben und dann einen sauberen Schnitt zu vollziehen, als einen finanziellen Schaden zu erleiden.