Ach ja, die Steuererklärung. Wohl kaum ein Mensch macht sie gerne und das deutsche Steuersystem ist vermutlich nach wie vor eines der kompliziertesten der Welt. Die gute Nachricht ist allerdings, dass es sich im Normalfall lohnt, die Steuern zu erklären. Im Durchschnitt lag die Rückzahlung nämlich laut dem statistischen Bundesamt für das Steuerjahr 2021 bei 1172 Euro. Da lohnt es sich doch, sich den Aufwand zu machen, finden Sie nicht? Für Arbeitnehmer ist die Lohnsteuerbescheinigung das entscheidende Dokument bei der Steuererklärung. Damit Sie die Rolle und Wichtigkeit der Lohnsteuerbescheinigung verstehen, gehen wir im heutigen Artikel auf alle relevanten Details in diesem Zusammenhang ein und machen Sie damit zum Experten, was Ihre Lohnbescheide angeht. Dabei werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Posten auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, gehen auf mögliche Sonderfälle ein und erklären Ihnen, was es mit ELSTER auf sich hat und wie Sie die Lohnstuer-Software richtig nutzen.
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist das wichtigste Dokument im Zusammenhang mit Ihren steuerpflichtigen Einnahmen. Beginnen wir unsere Reise also mit einer kurzen Lohnsteuerbescheinigung Erklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Arbeitnehmern von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt werden muss. Das Dokument kann entweder digital oder physisch ausgestellt werden und muss spätestens Ende Febraur des Folgejahres vorliegen. Zusätzlich wird es auch direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt. Auf der Lohnsteuerbescheinigungen sind alle Einnahmen und Abgaben aufgeführt, die Sie in dem entsprechenden Jahr erzielt bzw. abgeführt haben. Wenn Sie mehrere Arbeitgeber hatten oder haben, brauchen Sie jeweils eine eigenständige Lohnsteuerbescheinigung (Lohnsteuerbescheinigung Jobwechsel). Im Gegesatz zu monatlichen Lohnbescheiden, die nur zur internen Verwendung gedacht sind, ist die Lohnsteuerbescheinigung ELSTER ein Bilanzierung des gesamten Jahreseinkommen und auch zur externen Verwendung, zum Beispiel der Prüfung durch das Finanzamt, gedacht.
Warum ist die Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung so wichtig?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist der wichtigste Nachweis über Ihr Einkommen und die Abgaben, die Sie geleistet haben. Ihre Zahlen liegen dem Finanzamt ob der elektronischen Übermittlung durch den Arbeitgeber zwar ohnehin vor, die Lohnsteuerbescheinigung gilt aber als Prüfelement bezüglich der Richtigkeit der Daten. Außerdem führt die Lohnsteuerbescheinigung Arbeitnehmer alle Abgaben auf, die Sie bereits geleistet haben. Das wiederum ist relevant, um zu berechnen, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder Ihrerseits Geld zurück bekommen.
Welche Daten übernimmt ELSTER automatisch?
“ELSTER” ist die Software, die zur elektronischen Lohnsteuerübermittlung genutzt wird. Wenn Sie Ihre einbehaltene Lohnsteuer-Erklärung machen, sind einige Daten normalerweise bereits voreingetragen. Dazu gehört:
- Bruttoarbeitslohn Lohnsteuerbescheinigung.
- Einbehaltene Lohnsteuer.
- Steuerklasse Lohnsteuerbescheinigung.
- Kinderfreibetrag Lohnsteuerbescheinigung.
- Sozialversicherungsbeiträge Lohnsteuerbescheinigung.
- Solidaritätszuschlag Lohnsteuerbescheinigung.
- Ggf. Lohnsteuerbescheinigung Krankengeld und Lohnsteuerbescheinigung Kurzarbeit, so diese in Ihrem Fall zutreffend snd.
- Wenn zutreffend: Lohnsteuerbescheinigung Elternzeit und/oder Lohnsteuerbescheinigung Abfindung.
- Kirchensteuer, wenn Sie Mitgleid in einer solchen sind.
Das bedeutet in Kurzfrom, dass alle relevanten Daten von der Lohnsteuerbescheinigung ELSTER bereits bekannt sind und voreingetragen sein sollten.
Wann muss man trotzdem etwas prüfen?
Sie müssen die voreingetragenen Daten grundsätzlich immer überprüfen. Nur weil die Daten voreingetragen sind, gibt es keine Garantie dafür, dass diese auch korrekt sind. Wenn beispielsweise eine falsche Steuerklasse angenommen wird, oder ein Arbeitgeberwechsel nicht korrekt erfasst wurde, kann das massive Auswirkungen auf die Erstattung haben und unter Unmständen sogar weitere Probleme nach sich ziehen. Gleichen Sie die Daten, die Sie bei ELSTER vorfinden, also bitte unbedingt mit denen ab, die Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sehen und korrigieren Sie die Daten in ELSTER, wenn es Abweichungen gibt.
Die wichtigsten Felder einfach erklärt
Gerade, wenn für Menschen, die das erste Mal eine Lohnsteuerbescheinigung Steuererklärung machen, können die vielen Fachbegriffe überfordernd sein. Machen Sie sich aber bitte dennoch keine Sorgen, denn zum einen ist es nur einmal das erste Mal und zum zweiten finden Sie hier eine Übersicht, in der wir Ihnen die wichtigsten Felder für die Lohnsteuererklärung im Deatil erklären:
- Bruttoarbeitslohn: Der Bruttoarbeitslohn bezeichnet das gesamte steuerpflichtige Einkommen vor Abzügen.
- Einbehaltene Lohnsteuer: Die einbehaltene Lohnsteuer ist der Betrag, den Sie bereits als Steuerlast an das Finanzamt abgeführt haben.
- Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzsteuer, die im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurde und sachgebunden zu deren Finanzierung genutzt werden sollte. Heute wird Sie artentfremdet dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt. Seit 2021 bezahlen aber nur noch Besserverdiener den Solidaritätszuschlag und in vielen Fällen liegt die Abgabenlast damit bei 0 Euro.
- Kirchensteuer: Wenn Sie Mitglied in einer Kirche sind, zahlen Sie eine Kirchensteuer. Diese wird zwar vom Staat verwaltet, dient aber zur Finanzierung der Kirchen. Die Zahlung ist freiwillig und entfällt, wenn Sie kein Kirchenmitglied sind.
- Steuerklasse: Die Steuerklasse ist eine Einkategorisierung von Arbeitnehmern bezüglich Ihrer Lebenssituation. Entsprechend werden höhere oder niedrigere Freibeträge gewährt, was zu einer höheren oder niedrigeren Steuerlast führt. Alleinerziehende Personen haben dabei beispielsweise einen höheren Steuerfreibetrag als Singles ohne Kinder. Verheiratete Personen hingegen können aus verschiedenen Modellen das wählen, das für Sie am attraktivsten ist.
- Kinderfreibeträge: Wenn Sie Kinder haben, können Sie einen zusätzlichen Freibetrag bekommen, der die Steuerlast senkt. Diese Regelung ist zur Existenzsicherung von Kindern gedacht.
- Sozialversicherungsbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge sind alle Abgaben, die Sie an die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rente, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) geleistet haben.
- Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge, die Sie zum Beispiel für die Arbeit in der Nacht, an Wochenenden oder an Feiertagen bekommen, sind steuerfrei. Diese werden in diesem Feld beziffert, aber nicht besteuert.
Es gibt natürlich im Einzelfall noch weitere relvante Felder. Das betrifft aber nicht der Mehrheit der Menschen und soll hier nicht weiter Thema sein.
Beispiel
Das monatliche Bruttoeinkommen bei Vollzeittätigkeiten lag 2024 statitisch bei etwa 4700 Euro im Monat. Das entspricht einem Jahreswert von 56.400 Euro. Gehen wir von diesem Durchnittswert aus, könnte sich folgende Beispielrechnung ergeben:
- Bruttoarbeitslohn: 56.400 Euro.
- Einbehaltene Lohnsteuer: Circa 8.400 Euro.
- Solidaritätszuschlag: 0,- Euro.
- Kirchensteuer: 0,- Euro.
- Steuerklasse: 1.
- Kinderfreibeträge: –
- Sozialversicherungsbeiträge: Abhängig vom Versicherungsverhältnis.
- Steuerfreie Zuschläge: 0,- Euro.
Eine Lohnsteuerbescheinigung Minijob ist übrigens im Normalfall (Pauschalversteuerung) nicht relevant, da die Einnahmen weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind. Wenn Sie wissen möchten, welche Bruttolöhne in einem bestimmten Beruf durchschnittlich erzielt werden, empfehlen wir Ihnen auch unseren Gehaltsvergleich auf Jooble.

Typische Fehler auf der Lohnsteuerbescheinigung
Wie bereits erwähnt, sollten Sie die voreingetragenen Daten bei ELSTER grundsätzlich immer prüfen, denn Fehler kommen häufiger vor, als es vielen lieb ist und haben bei der Lohnsteuerbescheinigung Bedeutung. Ihnen kann dadurch ein erheblicher Schaden entstehen und es lohnt sich, die Angaben gewissenhaft zu prüfen. Folgende Fehler treten auf:
- Falsche Steuerklasse – Wenn Sie ein Kind bekommen haben, geheiratet oder sich haben scheiden lassen haben oder ähnliches, passiert es nicht selten, dass die Steuerklasse nicht korrekt aktualisiert wird. Das führt dann wiederum zu einer falschen Berechnungsgrundlage.
- Falsche Freibeträge – Freibeträge wie zum Beispiel Kinderfreibeträge sind nicht immer korrekt aufgeführt.
- Fehlende Arbeitgeberwechsel – Wenn Sie innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechseln, ist Vorsicht geboten, denn nicht immer sind diese Wechsel auch korrekt vermerkt.
- Unstimmigkeiten bei Bonuszahlungen – Einmalzahlungen werden manchmal falsch zugeordnet.
Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, die Angaben zu prüfen und ggf. entsprechende Schritte einzuleiten.
Was tun bei Fehlern?
Der Fehler liegt im Normalfall beim Arbeitgeber und in diesem Fall hat das Finanzamt keinen Handlungsspielraum. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Arbeitgeber und fordern Sie eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung an. Erklären Sie Ihre Steuer erst, nachdem Sie die korrigierte Version erhalten haben.
Sonderfälle, die Sie kennen sollten
Natürlich läuft auch bei der Steuererklärung bzw. bei der Lohnsteuerbescheinigung nicht immer alles nach “Schema F” ab. Folgende Sonderfälle sollten Sie kennen:
- Jobwechsel im selben Jahr: Wenn Sie während eines Jahres den Arbeitgeber wechseln, sind alle betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen von sämtlichen Arbeitgebern relevant.
- Mehrere Arbeitgeber: Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten, werden die jeweiligen Beträge zusammengerechnet und addiert in der Steuererklärung aufgeführt.
- Minijob: Wenn ein Minjob pauschal versteuert ist, spielt er für die Lohnsteuerberechnung keine Rolle. Wenn er individuell versteuert wird, ist das Einkommen aufzuführen.
- Kurzarbeit: Kurzarbeit ist an sich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
- Elternzeit: Wenn Sie in dieser Zeit keinen Lohn bekommen, sinkt in vielen Fällen die Steuerlast.
- Krankengeld: Krankengeldzahlungen werden von den Krankenkassen an das Finanzamt übermittelt. Die Zahlung wird abermals nicht besteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
- Abfindung: Eine Abfindung ist normalerweise sozialversicherungsfrei, es entfallen aber Steuern. Diese können aber durch die Nutzung der sogenannten Fünftelregelung (bei Beantragung) auf fünf Jahre verteilt werden.
Neben den Zahlen, die dem Finanzamt bereits bekannt sind, haben vor allem Werbungskosten über 1230 Euro, Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschalen und ähnliches einen Einfluss auf die Steuererklärung. Diese Daten müssen Sie selbst eintragen, sie können aber zu einer höheren Steuerrückzahlung führen.
Finden Sie die Position, die am besten zu Ihnen passt
Wie nutze ich die Lohnsteuerbescheinigung in ELSTER richtig?
Zu allererst brauchen Sie einen ELSTER-Zugang. Sobald Sie diesen haben, befolgen Sie folgende Schritte, um Ihre Steuer erfolgreich und zu Ihren Gunsten einzureichen:
- Starten Sie einen Datenabruf.
- Überprüfen Sie alle Daten, die bereits voreingetragen sind. Wenn dort falsche Daten angegeben sind, korrigieren Sie diese, so sie der Lohnsteuerbescheinigung widersprechen. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung inkorrekt ist, setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und erbitten Sie eine Korrektur.
- Ergänzen Sie die Angaben ggf. um Fahrtkosten, Werbungskosten und weitere, für Sie steuerlastmindernde, Angaben.
- Schicken Sie die Steuererklärung elektronisch ab und warten Sie im Anschluss im besten Fall auf Ihre Erstattung.
Direkt nach dem Absenden der Steuerunterlagen erhalten Sie eine Prognose bezüglich der Rückzahlung oder Nachzahlung. Diese ist allerdings nicht verbindlich und das tatsächliche Ergebnis kann abweichen.
Welche Zahlen wirklich entscheidend sind
Auf der Lohnsteuerbescheinigung und in ELSTER gibt es viele Angaben, aber bei Weitem nicht alle sind relevant. Für die meisten Arbeitnehmer berechnet sich die Steuerlast und dementsprechend auch der Betrag, den Sie möglicherweise zurückbekommen auf der Grundlage dieser Posten:
- Bruttoarbeitslohn.
- Einbehaltene Lohnsteuer.
- Sozialversicherungsbeiträge.
- Steuerfreie Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.).
Zum Abschluss noch eine gute Nachricht: Wenn auf Sie keine Sonderfälle zutreffen, Sie den Arbeitgeber nicht gewechselt haben oder andere Abweichungen von der Norm vorliegen, werden Sie fast immer eine Steuerüberzahlung geleistet haben. Sie bekommen also in vielen Fällen eine Rückzahlung und auch, wenn Sie sich vielleicht erst einmal überwinden müssen, um sich an die Steuererklärung zu setzen, werden Sie dafür oft belohnt.