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Nachtzuschlag – Was Beschäftigte wissen müssen

Liliia Sydor
Liliia Sydor, Content Manager, Redakteur
· 12 min

4,6 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten laut dem Statistischen Bundesamt regelmäßig nachts. Bei vielen Betroffenen führt Nachtarbeit zu erhöhten psychischen und körperlichen Belastungen und Statistiken legen nahe, dass die Arbeit nachts ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden oder Herzprobleme zu entwickeln. 

Um diese Mehrbelastungen auszugleichen, gibt es gesetzliche Nachtzuschläge. Welchen Anspruch auf Nachtschichtzulage Sie haben, ob die Zulagen für die Nachtschicht steuerfrei sind und welcher Zeitraum im Sinne des Gesetzes als Nacht gilt, erfahren Sie hier. 

Rechtliche Grundlagen der Nachtarbeit

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Nachtarbeit sind in § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hierin ist geregelt, dass Arbeitnehmer durch die Nachtarbeit nicht gesundheitlich gefährdet werden dürfen. Zu diesem Zweck haben die Arbeitnehmer einen regelmäßigen Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen. Außerdem ist hier auch festgelegt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Mehrbelastung entschädigen muss. 

Ab wann und in welchem Zeitraum gilt der Nachtzuschlag?

Paragraf 2 des Arbeitsschutzgesetzes legt fest, wann Nachtarbeit beginnt und endet. Nur innerhalb dieses Zeitraums ist ein Nachtzuschlag gesetzlich gesichert und kann ggf. eingeklagt werden. Überdies wird in § 2 definiert, wann von einer dauerhaften Nachtarbeit ausgegangen werden muss. 

Nachtzeit-Zeitraum allgemein und Sonder-Zeiten 

Grundsätzlich gilt, dass Nachtarbeitszeit in dem Zeitraum zwischen 23:00 und 06:00 Uhr vorliegt. Eine Ausnahme stellen Bäckereibetriebe dar, wo Nachtarbeit als Arbeit im Zeitraum zwischen 22:00 und 05:00 definiert wird. In einigen Branchen und Betrieben gibt es von der gesetzlichen Grundlage unabhängige Vereinbarungen. So kommt es in der Pflege, in der Industrie und in anderen betroffenen Bereichen im Einzelfall vor, dass die Zahlung von einem Nachtzuschlag ab 20 Uhr oder, in der Praxis häufiger der Fall, ab 22:00 Uhr vereinbart wird. Wenn Sie sich also fragen “ab wann bekommt man Nachtzuschlag?” lohnt es sich, die konkreten Vereinbarungen in Ihrer Branche und in Ihrem Unternehmen zu beachten und sich nicht ausschließlich auf den gesetzlichen Orientierungswert zu verlassen. 

Mindestdauer der Nachtarbeit für Anspruch auf Zulagen

“Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst”, heißt es im Gesetzestext. Das bedeutet, dass Sie nur einen rechtlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag haben, wenn Sie mindestens zwei Stunden im Zeitraum zwischen 23:00 und 06:00 arbeiten. 

Regelmäßige Nachtarbeit vs. einmalige Nachtschicht

Das Gesetz unterscheidet zwischen regelmäßiger Nachtarbeit und solcher, die notfallmäßig und ausnahmsweise anfällt, nicht aber das Regelarbeitsmodell darstellt. Konkret definiert das Gesetz Nachtarbeitnehmer wie folgt: 

  • Menschen, die Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Auch bei gelegentlicher Nachtarbeit werden in der Regel Zuschläge gezahlt, diese unterscheiden sich aber in der Höhe von denen, die bei regelmäßiger Nachtarbeit fällig werden. Auf Jobportalen wie Jooble finden Sie sowohl Stellen, die dauerhafte Nachtarbeit voraussetzen, als auch solche, wo es in Ausnahmefällen zu nächtlichen Notdiensten kommen kann. 

Wie hoch kann der Nachtzuschlag sein?

Wie hoch ein gesetzlicher Nachtzuschlag ausfällt, kann variieren und die Frage “wie hoch ist der Nachtzuschlag?” ist nicht pauschal zu beantworten. Häufig wird die Höhe der gezahlten Nachtzuschläge in einem Tarifvertrag geregelt, der für die ganze Branche gültig ist. 

Gesetzliche Vorgabe

Bezüglich der Höhe vom Nachtschicht Zuschlag sieht der Gesetzgeber folgendes vor: 

“Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren”. 

Eine klar definierte Höhe, wie viel Nachtzuschlag als “angemessen” gilt, ist nicht festgelegt. In der Praxis werden die Nachtzuschläge zumeist in Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt.  Als Grundlage wird oft ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.2015 herangezogen, das besagt, dass 25 Prozent eine angemessene Entschädigung darstellt, wobei bei dauerhafter Nachtarbeit 30 Prozent als Richtwert gilt. 

Wenn Sie nach einer Möglichkeit suchen, ein höheres Gehalt zu erzielen, ohne mehr Stunden zu arbeiten, finden Sie bei Jooble unzählige Jobs, die Nachtarbeit beinhalten und damit die Möglichkeit bieten (meist steuerfreie) Zuschläge zu kassieren. 

Praktische Beispiele aus Branchen: 20 %, 25 %, 30 %, 40 %

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind viele Branchen und Arbeitgeber gewillt, Arbeitnehmer zu binden und teilweise auch Nachtzuschläge zu zahlen, die den gesetzlichen Mindestsatz überschreiten. Außerdem haben Arbeitnehmerverbände Zuschläge häufig im Fokus und verhandeln bei Tarifverhandlungen teilweise höhere Prozentsätze und längere Zeiträume, in denen die verübte Tätigkeit als Nachtarbeit angesehen wird. In anderen Fällen bekommen Sie Nachtzuschläge, die sich unter dem Richtwert von 25 Prozent befinden. Mit diesen Zuschlägen können Sie in verschiedenen Branchen ungefähr rechnen: 

Branche: Zuschlag: 
Logistik Bewegt sich mehrheitlich zwischen 25 und 40 Prozent und ist damit besonders hoch. 
PflegeIm Normalfall zwischen 20 und 25 Prozent. 
Industrie Überwiegend zwischen 25 und 30 Prozent, je nach geltendem Tarifvertrag und dem Schichtmodell. 
Bäckereien Im Regelfall 25 Prozent im Zeitraum zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. 

Gerade in der Industrie gibt es flächendeckende Tarifverträge, die die Vergütung regeln. Sprechen Sie im Einstellungsprozess das Thema Nachtzuschläge an, wenn Nachtarbeit anfallen sollte. So gehen Sie sicher, dass Sie von den richtigen Zahlen ausgehen und erleben keine bösen Überraschungen. 

Besonderheiten bei dauerhafter Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst etc.

Dauerhafte Nachtarbeit bringt nachgewiesene Risiken für die Gesundheit mit sich und daher findet hier oft der höhere Prozentsatz von 30 Prozent als Richtwert Anwendung. Bereitschaftsdienste hingegen sind nicht so eindeutig zu bewerten. Je nachdem, ob Sie sich beim Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz befinden oder nicht, ist die Zahlung von einem Nachtzuschlag Pflicht oder eben nicht. Häufig wird ein niedrigerer Satz von 15 bis 20 Prozent gezahlt, wenn keine aktive Arbeit geleistet wird. Bei Rufbereitschaften werden im Normalfall nur Zuschläge fällig, wenn Sie tatsächlich auch zum Einsatz gerufen werden. 

Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in § 3b die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Damit ist in vielen Fällen der Nachtzuschlag steuerfrei.

Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) – Voraussetzungen

Ist Nachtschicht steuerfrei? In vielen Fällen ja, aber damit Nachtzuschläge steuerfrei sind, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: 

  • Der Grundlohn darf 50 Euro stündlich nicht überschreiten. 
  • Der prozentuale Zuschlag darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. 
  • Nur tatsächlich geleistete Arbeit in der Nachtzeit ist steuerbefreit. 

Sind Nachtzuschläge steuerfrei, bekommen Sie den Mehrverdienst netto ausbezahlt. Erfüllt ein Zuschlag nicht die Bedingungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Sie laufen also als nicht-selbstständige Person nicht Gefahr, sich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.

Höchstgrenzen, Zeitraum-Bedingungen 

Im Regelfall darf der Zuschlag für die Nachtarbeit nicht mehr als 25 Prozent des Grundlohns betragen, um steuerfrei zu sein. Ausgenommen davon sind Zuschläge auf den Lohn, der für die Arbeitszeit zwischen 00.00 Uhr und 04:00 Uhr gezahlt wird. Für diesen Zeitraum sind Nachtzuschläge von bis zu 40 Prozent steuerfrei. 

Sozialversicherungspflicht, Minijob-Kontext

Wenn ein Nachtzuschlag steuerfrei ist, ist er auch von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Das bedeutet, dass der Grundlohn zwar weiterhin abgabepflichtig ist, der Zuschlag aber brutto und netto identisch ist. 

Außerdem werden die Zuschläge nicht zu den 556 Euro hinzugerechnet, die Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei dazu verdienen dürfen, wenn sie bereits anderweitig sozialversichert sind. Sie können also höhere Nettogehälter pro Monat verdienen, ohne dabei den Status als Minijobber zu verlieren. 

Branchen- und Praxisbeispiele

Wie bereits beschrieben, unterscheiden sich die Nachtzuschläge je nach Branche. Ebenso macht es einen Unterschied, ob Sie dauerhaft Nachts arbeiten, oder in einem Wechselschichtmodell. 

Unterschiede bei Schichtmodellen (Wechselschicht, Dauernacht)

Da es in der Industrie flächendeckend Tarifverträge gibt, die eine einheitliche Regelung gewährleisten, dient die Branche gut dazu, um exemplarisch den Unterschied zwischen Wechselschicht und einer dauerhaften Nachtarbeit zu veranschaulichen. 

  1. Wenn Sie dauerhaft nachts arbeiten, erhalten Sie mehrheitlich einen Zuschlag von 30 Prozent. Angenommen Sie arbeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr und erhalten einen Grundlohn von 20 Euro, ergibt sich folgende Rechnung: Von 23:00 bis 06:00 Uhr erhalten Sie 26 Euro Stundenlohn, wobei der Zuschlag von stündlich 6 Euro abgabenfrei ist. Von 22:00 bis 23:00 Uhr hingegen bekommen Sie den regulären Grundlohn von 20 Euro pro Stunde. 
  2. Wenn Sie in einem Schichtsystem, zum Beispiel wöchentlich wechselnde Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht, arbeiten, bekommen Sie normalerweise einen Zuschlag von 25 Prozent pro Stunde. Wenn wir bei unserem Beispiel von vorher bleiben, ergibt das die folgende Rechnung: Von 23:00 bis 06:00 kriegen Sie einen Lohn von 25 Euro pro Stunde ausgezahlt, wobei der Zuschlag von 5 Euro abgabenfrei ist. Von 22:00 bis 23:00 Uhr hingegen bekommen Sie den Grundlohn von 20 Euro pro Stunde. 

Was gilt bei Feiertags- oder Wochenendarbeit zusätzlich?

Wenn Sie sowohl Nachts als auch Feiertags oder am Wochenende arbeiten, kommt zu dem Nachtzuschlag oftmals ein Feiertagsarbeit Zuschlag dazu. Beide Prozentzahlen werden miteinander kombiniert, wenn Sie als Arbeitnehmer zum Beispiel in der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember im Einsatz sind. Am Sonntag dürfen Sie insgesamt bis zu 50 Prozent Zuschlag auf den Grundlohn steuerfrei verdienen, an regulären Feiertagen bis zu 125 Prozent und an besonderen Feiertagen wie den Weihnachtsfeiertagen oder dem Ersten Mai sind es sogar bis zu 150 Prozent. 

Tipps für Arbeitnehmer

Nachtarbeit kann sich finanziell lohnen, Sie sollten aber immer im Einzelfall die jeweils geltenden Bedingungen prüfen und darauf bestehen, dass diese vertraglich fixiert sind. 

Wie prüfen Sie Ihren Anspruch auf Nachtzuschlag?

Ob Sie einen Anspruch auf einen Nachtzuschlag haben und wie hoch dieser ausfällt, hängt von diesen Faktoren ab: 

  1. Sie arbeiten mindestens zwei Stunden im definierten Nachtzeitraum. 
  2. Je nachdem, ob Sie dauerhaft nachts arbeiten (i. d. R. 30 Prozent Zuschlag) oder in einem Wechselschichtsystem (i. d. R. 25 Prozent Nachtzuschlag) ergibt sich die angemessene Höhe des Zuschlags. 
  3. Wenn ein Tarifvertrag besteht, werden dort normalerweise die konkreten Vereinbarungen festgehalten. 
  4. Wenn Sie die Nachtarbeit sonntags oder an Feiertagen verrichten, sind die Zuschläge höher. 

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, haben Sie gesetzlich einen Anspruch auf einen Nachtzuschlag und können den ggf. gerichtlich geltend machen. 

Worauf müssen Sie im Arbeits- oder Tarifvertrag achten?

Der Arbeits- bzw. Tarifvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. In Bezug auf die Nachtarbeit sollte er folgendes unbedingt enthalten: 

  • Konkrete, bezifferte Höhe der Zuschläge. 
  • Klar definierte Zeiträume, die als Nachtarbeit gelten. 
  • Maßnahmen, die zum Schutz Ihrer Gesundheit getroffen werden. 
  • Regelung bezüglich des Falles, dass die Nachtarbeit sonntags oder an Feiertagen stattfindet. 

Alles, was schriftlich vereinbart ist, ist klar geregelt und lässt keine rechtlichen Grauzonen zu. Sichern Sie sich also ab und bestehen Sie auf eine Verschriftlichung der entscheidenden Punkte. 

Was tun bei fehlender Zuschlag-Zahlung oder Unklarheiten?

Wenn Ihnen auf Ihrer Lohnabrechnung auffällt, dass Zuschläge nicht korrekt gezahlt wurden, nehmen Sie am besten Kontakt zur Personalabteilung auf und bitten Sie um eine Erklärung, sowie die Nachzahlung der offenen Beträge. Formulieren Sie diese Bitte am besten direkt schriftlich, um ggf. einen Nachweis darüber zu besitzen, dass Sie Ihre Ansprüche fristgerecht geltend gemacht haben. Sollte das nicht zielführend sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft auf. Wenn sich weiterhin keine Lösung finden lässt, steht es Ihnen offen, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. 

Fazit

Nachtzuschläge sind ein attraktiver Zuverdienst und gleichen einen Teil der Mehrbelastung aus, die die Nachtarbeit mit sich bringt. Wie hoch die Zuschläge tatsächlich sind, variiert je nach Branche, Schichtmodellen und anderen Faktoren. Prüfen Sie im konkreten Einzelfall, welche Vergütungen Ihnen zustehen und welche Regelungen im Arbeitsvertrag verankert sind.