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Kündigung des Arbeitsvertrags: Rechtliche Fristen und Formvorschriften

Liliia Sydor
Liliia Sydor, Content Manager, Redakteur
· 7 min

Etwa 44 Prozent der deutschen Arbeitnehmer dachten 2025 laut einer Umfrage darüber nach, sich innerhalb der nächsten zwölf Monate einen neuen Job zu suchen. Es gibt dementsprechend einen großen Wunsch nach Veränderung auf der Arbeitnehmerseite und das Beste zuerst: Bei Jooble finden Sie unzählige Stellenangebote aus allen Bereichen, die Ihnen den Jobwechsel leicht machen. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist aber ein großer Schritt und bringt Veränderung mit sich, egal, ob sie von der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite erfolgt. Wir möchten heute unsere Erfahrung mit Jobwechseln dafür nutzen, Sie mit allen notwendigen Informationen zu versorgen und Ihnen somit dabei helfen, dass Sie formal und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, wenn es zu einer Kündigung kommt. Am Ende dieses Artikels werden Sie in der Lage sein, die Risiken abzuschätzen und kennen die Antworten auf die Fragen: “Was ist eine ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag?”, “Wie schreibt man eine Kündigung Arbeitsvertrag?”, “Darf ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben vor der Kündigung?” und “Was muss in einer Kündigungsarbeitnehmer-Kündigung enthalten sein?”. 

Was bedeutet die Kündigung des Arbeitsvertrags

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist die einseitige Willensbekundung, einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden. Eine solche Kündigung kann vom Arbeitnehmer erfolgen oder es handelt sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn eine Kündigung rechtmäßig ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt, endet der Arbeitsvertrag in der Folge zu einem festgelegten Datum. 

Unterschied: ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Es gibt zwei Arten von Kündigungen: 

  1. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags. 
  2. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags. 

Eine ordentliche Kündigung ist das gängige Modell und zeichnet sich dadurch aus, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gewahrt werden. Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer selbst fristgerecht kündigen oder wenn der Arbeitgeber Ihnen zum Beispiel aus betrieblichen Gründen fristgerecht kündigt. Eine außerordentliche Kündigung wird hingegen im Volksmund auch “fristlose Kündigung“ genannt. Wie der Name schon sagt, wird hier keine Frist eingehalten und es sind schwerwiegende Gründe anzuführen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Solche Gründe können zum Beispiel Diebstahl, Gewalt am Arbeitsplatz oder die Nichteinhaltung von Arbeitsrecht sein. 

Wann eine Kündigung rechtlich wirksam ist

Eine Kündigung ist ein rechtlicher Vorgang und muss bestimmte Formen einhalten, um rechtskräftig zu sein. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: 

  1. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten. 
  2. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorgelegt werden, die Sie zu diesem Schritt berechtigen. Von Arbeitgeberseite ist für eine fristlose Kündigung häufig eine vorherige Abmahnung notwendig. 
  3. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und händisch unterschrieben werden. Wenn eine digitale Zustellung im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, muss die Kündigung physisch zugestellt werden. 
  4. Eine Kündigung muss nachweislich beim Vertragspartner eingegangen sein. Wenn Sie selbst kündigen, empfehlen wir daher, einen Brief per Einschreiben zu versenden. 

Diese Szenarien gehen immer von einem Regelfall aus. Unter Umständen können besondere Schutzrechte greifen, die eine Kündigung arbeitsrechtlich schwer möglich machen. 

Kündigungsfristen: Welche Fristen gelten in Deutschland

Wir haben bereits herausgefunden, dass die Fristwahrung ein entscheidender Faktor bei einer ordentlichen Kündigung ist. Welche Fristen gelten aber? 

  • Bei der Kündigungsfrist wird zwischen einer Kündigung von Arbeitgeberseite und einer Kündigung von Arbeitnehmerseite unterschieden. 
  • Werden keine abweichenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen, stellt § 622 BGB die rechtliche Grundlage einer Kündigung dar. 
  • Hier wird festgelegt, dass eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers zum 15. oder zum Monatsende mit mindestens einem Monat Vorlauf zu erfolgen hat. 
  • Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen (z. B. vier Wochen zum Monatsende nach zwei Jahren, bis zu sieben Monate zum Monatsende nach 20 Jahren), gelten ausschließlich für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bleibt in der Regel bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern der Arbeitsvertrag keine längeren Fristen festlegt.
  • In der Probezeit sind kürzere Kündigungsfristen zulässig und üblich. Im Regelfall gelten in der Probezeit zwei Wochen Kündigungsfrist zu jedem Datum, also ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende. Diese Fristen gelten für beide Vertragspartner. Die Probezeit darf im Regelfall nicht länger als sechs Monate sein.
  • Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger ist als die für Arbeitgeber. Häufig wird zum Beispiel vereinbart, dass eine Kündigung nur zum Quartalsende möglich ist oder ein Vorlauf von drei Monaten notwendig ist. 
  • Welches Datum bei der Kündigung des Arbeitsvertrags? Bitte beachten Sie: Die Kündigungsfrist wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung berechnet, nicht ab dem Zeitpunkt des Verfassens. Wenn Sie also beispielsweise zum 31.07. kündigen wollen und die Kündigung am 30.06. abschicken, diese aber erst am 10.07. eingeht, ist die Kündigung nicht wirksam. Unsere Erfahrung zeigt daher, dass es sinnvoll ist, eine Kündigung möglichst frühzeitig und per Einschreiben zu verschicken oder persönlich einzureichen und sich den Eingang quittieren zu lassen. 

Wenn Sie noch mehr über die Fristen erfahren möchten und sich zum Beispiel für die Regelungen im öffentlichen Dienst interessieren, finden Sie in unserem Blog weitere Artikel von echten Arbeitsmarktexperten zu diesem Thema. 

Formvorschriften: So muss eine Kündigung korrekt erfolgen

Wie schreibt man die Kündigung des Arbeitsvertrags? Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich zugestellt wird, eigenhändig unterschrieben ist und im Regelfall in Papierform vorliegt. Wenn Sie den Postversand wählen, empfehlen wir das Einschreibeverfahren. Wenn Sie die Kündigung persönlich einreichen, stellt sich die Frage: “Kündigung Arbeitsvertrag – bei wem abgeben?”. Hierfür eignet sich die Personalabteilung, die Geschäftsführung oder ein direkter Vorgesetzter mit den entsprechenden Befugnissen. Folgende Elemente müssen außerdem in einem Kündigungsschreiben enthalten sein, damit die Kündigung rechtskräftig ist: 

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, sowie der Name und die Anschrift des Unternehmens. 
  • Ein klar formulierter Kündigungswunsch. 
  • Das Datum des Verfassens. 
  • Der gewünschte Beendigungszeitpunkt. 

Achten Sie bei einer Kündigung unbedingt darauf, dass Sie formal korrekt vorgehen, um sich später Schwierigkeiten zu ersparen. Eine Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag bzw. Ein Kündigungsarbeitsvertragsmuster kann Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Informationen einzutragen und sich auf der sicheren Seite zu bewegen. So eine Kündigungsarbeitsvertrag-Vorlage finden Sie im Internet. Sie können grundsätzlich aber auch eine Formulierung wie die folgende verwenden: 

IHR NAME
IHRE ADRESSE 

UNTERNEHMENSNAME 

ADRESSE DES UNTERNEHMENS 

HEUTIGES DATUM 

“Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom XX.XX.XXXX ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung sowie das Datum der Beendigung schriftlich. 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
IHRE UNTERSCHRIFT
IHR NAME.

Besondere Kündigungsregeln und Schutzvorschriften

Bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite kann es bestimmte Einschränkungen geben. Diese liegen vor, wenn die Kündigung eine Person betrifft, die besonderen Schutz genießt. Das können z.B. folgende Personengruppen sein: 

  • Beschäftigte in Elternzeit. 
  • Schwangere Personen. 
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung. 
  • Auszubildende. 
  • Betriebsratsmitglieder. 

Eine Kündigung ist in so einem Fall oft nicht oder nur sehr schwer möglich. Ausgenommen können davon außerordentliche Kündigungen aus schwerwiegenden Gründen sein. 

Typische Fehler bei der Kündigung und ihre Folgen

Fehler bei der Kündigung können dazu führen, dass die Kündigung nicht wirksam ist und somit schwerwiegende Folgen haben. Vermeiden Sie daher bitte unbedingt Folgendes: 

  • Fehlende Unterschrift. 
  • Versand per Mail, wenn nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart. 
  • Angabe einer falschen Kündigungsfrist. 
  • Verspäteter Versand. 

Wenn Sie sich an die Spielregeln halten und formal sauber arbeiten, hat ein Arbeitgeber keine Möglichkeit, eine Kündigung nicht zu akzeptieren. Gerade deshalb wäre es fahrlässig, wegen eines Formfehlers Probleme zu riskieren. 

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Was nach der Kündigung wichtig ist

Wie es für Sie nach der Kündigung weitergeht, hängt maßgeblich davon ab, welche Seite den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Sie sollten sich allerdings, so Sie noch keinen neuen Arbeitgeber haben, in jedem Fall arbeitssuchend melden. Eine solche Meldung muss im Regelfall mindestens drei Monate vor Vertragsende erfolgen. Wenn Sie weniger als drei Monate vor dem Vertragsende kündigen oder von der Kündigung erfahren, müssen Sie die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen in Kenntnis setzen. Es ist übrigens durchaus zulässig und gängige Praxis, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und erst dann zu kündigen. Ein neuer Arbeitgeber enthebt Sie aber nicht aus der Verantwortung, geltende Fristen einzuhalten. Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie im Regelfall Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. Bürgergeld/Grundsicherung. Wenn Sie hingegen selbst kündigen, droht Ihnen eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen beim Bezug von Lohnersatzleistungen. Ausgenommen davon sind Kündigungen, die wegen nachweislichen gesundheitlichen Belastungen oder untragbaren Arbeitsbedingungen erfolgen. Es lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie erwägen, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, erst eine neue Stelle zu suchen und dann das alte Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei Jooble finden Sie jedenfalls tausende Stellen aus nahezu allen Branchen und können sich in Ruhe umschauen und bewerben, bevor Sie das Kündigungsschreiben einreichen.