Zeitungen austragen gehört zu den klassischen Nebenjobs für Schüler, Rentner und alle, die sich etwas dazuverdienen möchten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Tätigkeit als Zusteller: vom verdienst über rechtliche Rahmenbedingungen wie das Mindestalter bis hin zu praktischen Tipps für den Arbeitsalltag.
Verdienst als Zeitungszusteller im Minijob: Was realistisch möglich ist
Was verdient man beim Zeitung austragen? Egal, ob Sie Schüler sind und Ihren ersten Job suchen oder sich die Rente bzw. das Gehalt aufbessern wollen, die Frage nach dem Verdienst Zeitungszusteller ist wahrscheinlich die, die Sie am meisten bewegt. Nun, normalerweise ist Zeitungszusteller-Nebenjob und keine Vollzeitbeschäftigung. Innerhalb dieses Rahmens gibt es jedoch verschiedene Modelle und bei einigen arbeiten Sie deutlich mehr Stunden in der Woche als bei anderen. Insofern kann man beim Zeitung austragen schwer ein monatliches Fixgehalt benennen. Der Zeitungszusteller Stundenlohn hingegen ist gesetzlich geregelt, so Sie denn pro Stunde bezahlt werden. Wenn Sie volljährig sind, gilt nämlich der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze. Dieser liegt 2026 bei 13,90 EUR in der Stunde und steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 EUR an. Mehr Informationen zum Mindestlohn finden Sie auch in unserem Blog. Die gesetzliche Untergrenze ist beim Zeitung austragen Minijob Verdienst häufig auch tatsächlich der angebotene Betrag. Es gibt Abweichungen von der Norm und es ist nicht unmöglich, einen höheren Stundenlohn zu bekommen, vor allem, wenn Nachtzuschläge dazukommen, im Regelfall bewegt sich das Zeitungszusteller-Gehalt aber im Bereich des Mindestlohns. Welcher Betrag monatlich dabei zusammenkommt, hängt wiederum von der Menge der geleisteten Arbeit ab. In einigen Fällen kommen Sie vielleicht nur auf 100 EUR im Monat. Wenn Sie größere Zustellbereiche haben oder täglich arbeiten, kommen Sie mitunter auch nah an die Obergrenze heran. Zu beachten ist, dass Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen Anspruch auf die Zahlung eines Mindestlohns haben. Hier werden häufig deutlich geringere Löhne angeboten.
Bezahlung nach Stundenlohn oder pro Zeitung: Was sich mehr lohnt
Löhne werden in Deutschland in der Regel an die geleistete Arbeitszeit gekoppelt. Sie bekommen also einen Stundenlohn oder ein monatliches Festgehalt. Der Minijob Zeitung austragen stellt hier in einigen Fällen aber eine Ausnahme dar. In der Zustellbranche ist grundsätzlich nämlich auch die Bezahlung nach ausgelieferten Exemplaren möglich. Es gibt dabei aber eine wichtige Einschränkung: Bei erwachsenen Arbeitnehmenden darf dadurch nicht die Mindestlohnregelung umgangen werden. Das bedeutet, dass eine Stückvergütung nicht dazu führen darf, dass Sie schlussendlich weniger als 13,90 EUR in der Stunde verdienen. Entscheidend ist hierbei die tatsächliche Arbeitszeit. Wenn Sie einen Job mit Stückvergütung angeboten bekommen, sollten Sie daher prüfen, wie hoch die Bezahlung pro Stück ist und welche Arbeitszeit der Arbeitgeber für eine bestimmte Menge Arbeit einplant. Wenn Sie feststellen, dass die erwartete Menge innerhalb der Zeit oder sogar in kürzerer Zeit auszuliefern ist, kann eine Stückvergütung durchaus attraktiv sein und Sie können mitunter sogar ein höheres Gehalt erzielen, als wenn Sie pro Stunde bezahlt werden. Sollte die Rechnung hingegen unrealistisch sein und Sie Gefahr laufen, am Ende für weniger als den Mindestlohn zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen, die Stelle nicht anzunehmen.
Was den Verdienst zusätzlich beeinflusst
Auch mit identischer Stückzahl können am Ende unterschiedliche Gehälter herauskommen. Es gibt nämlich weitere Faktoren, die das Gehalt beeinflussen. Dazu gehören folgende Punkte:
- Für welchen Arbeitgeber arbeiten Sie? Verschiedene Arbeitgeber zahlen Löhne in verschiedener Höhe.
- Was für eine Art von Zeitung tragen Sie aus?
- Zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit arbeiten Sie? Wenn Sie sehr früh morgens oder sogar nachts arbeiten, erhalten Sie oft Zuschläge.
- Wie ist die Beschaffenheit Ihres Zustellbezirkes? Wenn Sie beispielsweise in einem Ballungsgebiet leben und arbeiten, ist eine bestimmte Stückzahl in aller Regel schneller ausgeliefert, als in ländlichen Gebieten mit großen Distanzen zwischen zwei Empfängerhaushalten. Zeitung austragen in der Nähe ist bei einer Stückvergütung in der Großstadt somit anders zu berechnen, als auf dem Land.
- Welches Transportmittel nutzen Sie, um die Zeitungen auszutragen? Zu Fuß sind Sie natürlich langsamer, als mit dem E-Bike, Moped oder Auto.
Bei einer Stückvergütung sind außerdem die Erfahrung und die Ortskenntnis entscheidende Faktoren. Anfangs werden Sie für die Auslieferung höchstwahrscheinlich deutlich mehr Zeit benötigen, als wenn Sie die Route auswendig kennen.

Minijob-Grenze und Alter: Wer wie viel zustellen darf
Für erwachsene Menschen liegt die Verdienstgrenze aufgrund der Minijobregelung bei 603 EUR im Monat. In einzelnen Monaten darf dieser Wert ggf. überschritten werden, wenn der durchschnittliche Verdienst pro Monat (aufs Jahr gerechnet) diesen Wert nicht überschreitet. Wenn wir vom Mindestlohn ausgehen, liegt die monatliche Arbeitszeit damit maximal bei knapp 44 Arbeitsstunden. Bei Minderjährigen kommen aber noch die Verordnungen des Jugendschutzes hinzu, die weitere Rahmenbedingungen setzen. Grundsätzlich darf ein Jugendlicher, der das 13. Lebensjahr vollendet hat, eine Nebentätigkeit ausüben. Zeitungen austragen gehört dabei zu den erlaubten Tätigkeiten. Allerdings gelten hier strenge Regeln. Dazu gehören folgende Vorgaben:
- Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, dass der Jugendliche die Tätigkeit antritt.
- Die Arbeitszeiten dürfen nicht zwischen 18:00 und 08:00 Uhr sein. Außerdem darf die Arbeit nicht vor oder während des Schulunterrichts ausgeübt werden und den schulischen Erfolg nicht gefährden.
- Die maximale Arbeitszeit von 13- bis 14-Jährigen beträgt zwei Stunden am Tag. An Schultagen gilt diese Begrenzung auch für 15- bis 17-Jährige, in den Ferien gelten andere Regelungen.
Bei Jugendlichen gilt, dass eine Aushilfstätigkeit immer nur nebensächlich behandelt wird und niemals den Ausbildungserfolg beeinträchtigen kann.
Aufgaben und Arbeitszeiten: Wofür Sie bezahlt werden
Als Zeitungszusteller ist Ihre Aufgabe, die Zeitungen an einem bestimmten Ort abzuholen, zu verladen und unbeschädigt an ihren Bestimmungsort zu bringen. Die Reihenfolge der Zustellung und die konkrete Route liegen meist in dem Entscheidungsbereich des Zustellers, solange alle Exemplare pünktlich den Empfänger erreichen. Die Schwierigkeit besteht darin, bei schlechtem Wetter und Regen dafür zu sorgen, dass alle Exemplare möglichst unbeschädigt ankommen. Überdies werden gerade Tageszeitungen in aller Regel sehr früh morgens ausgeteilt. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind als Zeitungsausträger ebenso gefragte Eigenschaften, wie körperliche Belastbarkeit. Große Stapel an Zeitungen sind mitunter erstaunlich schwer. Außerdem laufen oder fahren Sie ggf. mit dem Rad und müssen oft nennenswerte Strecken zurücklegen. Der Vorteil wiederum ist, dass Sie in aller Regel eigenverantwortlich und ungestört arbeiten können, den Bewegungsbedarf für den Tag schnell decken und sich eine solche Tätigkeit in vielen Fällen gut mit einer Haupttätigkeit wie Schule, Studium, Ausbildung oder Ähnlichem verbinden lässt.
Finden Sie die Position, die am besten zu Ihnen passt
Mehr verdienen: Zusatztouren und Kombination mit anderen Nebenjobs
Normalerweise bekommen Sie von Ihrem Arbeit- oder Auftraggeber einen bestimmten Zustellbezirk bzw. eine bestimmte Route zugeteilt. Wenn Ihnen das eine Zustellgebiet zu wenig ist und Sie mehr Einkommen generieren möchten, können Sie nach einer größeren oder zweiten Route fragen und somit mehr Arbeitszeit und damit mehr Einkommen generieren. Wenn Sie nur wenig dazuverdienen, können Sie nach aktuellem Stand auch einen weiteren Minijob zusätzlich zur Tätigkeit als Zeitungszusteller ausüben. Sie fallen damit nicht automatisch aus der Abgabenfreiheit raus. Die Bedingung dafür ist aber, dass alle Einnahmen aus Minijobs gemeinsam die 603-Euro-Grenze nicht überschreiten. Wenn Sie es kaum erwarten können und am liebsten gleich die erste Zeitung ausliefern wollen, lautet die heutige Headline jedenfalls: “Bei Jooble gibt es viele passende Jobs als Zeitungszusteller in Ihrer Gegend!