Eine Arbeitsstunde kostete Arbeitgeber in Deutschland im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro. Zum Leidwesen vieler Arbeitnehmer entspricht das aber nicht dem Betrag, den Sie pro Arbeitsstunde am Ende des Monats auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Das liegt daran, dass in Deutschland auf das Gehalt Abgaben wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ihr Bruttogehalt, die Abgaben und alle weiteren relevanten Informationen zu Ihrem Lohn wird auf der Lohnabrechnung aufgeschlüsselt. Damit Sie genau verstehen, wie sich Ihr Nettogehalt zusammensetzt und ggf. auch Fehler bei der Abrechnung erkennen können, erklären wir heute alles Wichtige bezüglich der Lohnabrechnung. Am Ende dieses Artikels werden Sie nie wieder über die Abkürzungen und Posten grübeln müssen, sondern wissen genau, was PV, AV, SV und St.-Tg Lohnabrechnung bedeuten.
Aufbau der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Bereiche erklärt
Wenn Sie sich eine Lohnabrechnungserklärung wünschen, ist der erste wichtige Punkt, die Struktur und die darin enthaltenen Bereiche kennenzulernen. Eine Lohnabrechnung ist nämlich ein standardisiertes Dokument und enthält im Grunde immer dieselben Posten, auch wenn es abhängig vom Arbeitgeber optische Unterschiede geben kann. Eine Lohnabrechnung ist im Regelfall in folgende Unterbereiche unterteilt:
- Persönliche Daten und Steuermerkmale – Hier finden Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Ihre Steuerklasse, die Kinderfreibeträge und alles Weitere, was Sie als Person bzw. Arbeitnehmer betrifft.
- Bruttobezüge (Gehalt, Zuschläge, Prämien) – In diesem Bereich geht es um Ihr Bruttogehalt. Das Bruttogehalt ist die Summe, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlt, bevor Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Hier werden neben dem Grundgehalt auch zusätzliche Posten wie Sachleistungen, Zuschläge (zum Beispiel Nachtzuschläge) und Bonuszahlungen aufgeführt.
- Abzüge (Steuern, Sozialversicherung) – Leider wird Ihnen im Regelfall nicht das volle Bruttogehalt ausgezahlt, sondern es entfallen Abgaben. Diese setzen sich aus Posten wie Steuern (z.B. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und Sozialversicherungsbeiträgen (Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) zusammen. Die Posten werden einzeln aufgelistet und Sie können im Bereich “Abzüge” genau nachvollziehen, welche Abzüge in welcher Höhe erfolgt sind.
- Auszahlungsbetrag (Netto) – Der für Sie wahrscheinlich wichtigste Teil der Lohnabrechnung ist der Auszahlungsbetrag, also der Nettolohn. Das ist die Summe, die Ihnen nach Ihrer geleisteten Arbeit tatsächlich gutgeschrieben wird, wobei Gehaltsvorschüsse oder Ähnliches den gutgeschriebenen Betrag verringern können.
Wenn Sie sich Ihre eigene Lohnabrechnung einmal genau anschauen, werden Sie einen solchen oder sehr ähnlichen Aufbau erkennen und können die Posten einzeln durchgehen.
Alle wichtigen Abkürzungen auf der Lohnabrechnung verständlich erklärt
Bisher hat dieser Artikel wahrscheinlich wenige Punkte behandelt, die für Sie neu sind. Allerdings werden viele Begriffe auf der Lohnabrechnung nicht ausgeschrieben, sondern abgekürzt. Kommen wir daher nun zur Lohnabrechnung Bedeutung Abkürzungen:
Steuerliche Abkürzungen (LSt, KiSt, Soli)
Die wichtigsten Abkürzungen für Steuerbegriffe sind:
- LSt – “LSt” bezeichnet die Lohnsteuer.
- St.-Tg. – Was bedeutet St.-Tg. auf der Gehaltsabrechnung? St.-Tg. steht für Steuer-Tage. Gemeint sind die Arbeitstage in einem Abrechnungszeitraum, an denen steuerpflichtige Arbeit geleistet wurde bzw. an denen Sie steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben. Urlaubstage beispielsweise können dazu gehören, auch wenn Sie de facto an diesen Tagen nicht gearbeitet haben.
- ESt – “ESt” ist das Kürzel für Einkommensteuer.
- KiST – Diese Abkürzung steht für “Kirchensteuer”.
- Soli – “Soli” ist die Abkürzung für “Solidaritätszuschlag”.
- St-Brutto – “St-Brutto” zeichnet das steuerpflichtige Einkommen aus.
- StKl – “StKl” meint auf der Lohnabrechnung Ihre Steuerklasse.
Nicht alle Steuern sind auch von jedem Arbeitnehmer zu entrichten. Die Kirchensteuer beispielsweise fällt nur an, wenn Sie Mitglied in einer Religionsgemeinschaft sind und ist somit praktisch freiwillig. Der Solidaritätszuschlag hingegen wird nur noch bei höheren Gehältern fällig.
Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV)
Neben der Steuerlast fallen auch Sozialabgaben an. Folgende sind die wichtigsten Abkürzungen in diesem Zusammenhang:
- KV – “KV“ ist die Kurzform von Krankenversicherung.
- RV – “RV“ bezeichnet die Rentenversicherung.
- AV – “AV“ steht für Arbeitslosenversicherung.
- PV – “PV” zeichnet die Abgaben zur Pflegeversicherung aus.
- SV – “SV“ steht in diesem Kontext für “Sozialversicherung”.
Wenn der Zusatz “brutto” hinzu kommt, sagt das aus, dass es sich um den jeweiligen Betrag handelt, der als Beitragsbemessungsgrundlage gilt.
- PV-Brutto Bedeutung: Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherung.
- AV brutto Bedeutung: Grundlage für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung.
- RV-Brutto Bedeutung: Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherung.
Wenn Sie sich nun fragen: “SV Bruttoeinkommen Vorjahr– wo steht das?” ist die Antwort, dass solche Angaben normalerweise nur auf der Jahresabrechnung bzw. auf der Dezemberabrechnung zu finden sind. Das SV-Bruttoeinkommen ist übrigens das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen.
Wie man die wichtigsten Kürzel schnell erkennt
Sie können natürlich immer in diesem Artikel oder in anderen Quellen nachforschen, wofür eine Abkürzung auf der Lohnabrechnung genau steht. Folgende “Grundregeln” helfen aber, sich zumindest grob zu orientieren:
- Endet eine Abkürzung mit “V”, handelt es sich meistens um einen Versicherungsbeitrag.
- “SV” steht normalerweise für Sozialversicherung.
- “St.” ist eine steuerliche Abgabe.
- “Brutto” bezeichnet immer das Einkommen vor Abzügen.
Wenn Sie nicht gerade in der Personalabteilung arbeiten, müssen Sie kein Abrechnungsexperte werden. Die Anzahl der Posten ist begrenzt und Sie können im Zweifelsfall immer nachschlagen, wenn Sie eine Abkürzung nicht verstehen.
Wie sich Ihr Nettogehalt berechnet
Wir haben also bereits herausgefunden, dass der Arbeitgeber ein Bruttogehalt bezahlt und darauf bestimmte Abgaben entfallen. Wie genau berechnet sich aber das Nettogehalt?
Schritt für Schritt vom Brutto zum Netto
Die Abzüge folgen einer bestimmten Reihenfolge. Diese sieht wie folgt aus:
- Am Anfang steht Ihr Bruttogehalt. Wenn Sie sich für durchschnittliche Bruttogehälter in Ihrer Branche interessieren und wissen wollen, ob bei Ihnen eventuell ein geringeres Bruttogehalt als üblich zu einem unzureichenden Nettogehalt führt, empfehlen wir Ihnen übrigens unseren Gehaltsrechner. Hierfür haben wir unzählige Stellenangebote ausgewertet und unsere Erfahrung dafür genutzt, Durchschnittswerte für bestimmte Berufsbezeichnungen und in bestimmten Regionen zu ermitteln.
- Von Ihrem Bruttogehalt werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Grundlage ist das SV-Brutto.
- Dann wird die Lohnsteuer berechnet und abgezogen.
- Wenn es weitere Abzüge gibt, werden diese in der Folge ausgeschrieben.
- Was dann übrig bleibt, ist das Netto-Gehalt, das Ihnen auf Ihr Konto ausgezahlt wird.
Die Abgaben werden direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, Sie stehen als Arbeitnehmer also nicht in der Verantwortung, die Abgaben selbst abzuführen.

Einflussfaktoren (Steuerklasse, Kinder, Bundesland)
Wie viel Nettogehalt von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind z.B. folgende:
- Die Steuerklasse. Ledige Personen werden zumeist der Steuerklasse 1 zugeordnet, verheiratete Personen haben hingegen die Wahl, ob sie eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 wählen oder beide Steuerklassen 4 nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blog.
- Kinderfreibeträge. Wenn Sie Kinder haben, kann das einen Einfluss auf die Steuerlast haben.
- Kirchensteuer. Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie also Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft sind, wirkt sich das auch auf Ihre Steuerlast aus.
- Bundesland. Je nach Bundesland gibt es leichte Unterschiede, was zum Beispiel Feiertagsregelungen und die Höhe der Kirchensteuer angeht.
- Krankenkassenbeiträge. Die Krankenkassen berechnen leicht unterschiedliche Beiträge.
Durch diese Faktoren kann es passieren, dass zwei Personen mit demselben Bruttoeinkommen deutliche Unterschiede beim Nettogehalt aufweisen.
Beispielrechnung zur besseren Verständlichkeit
Zur Veranschaulichung der Theorie hilft es, sich einmal eine stark vereinfachte Beispielrechnung vor Augen zu führen, die von Steuerklasse 1 und einer kinderlosen Person ausgeht:
- Bruttogehalt: 4000,- Euro.
- Lohnsteuer: -560,- Euro.
- Krankenversicherung: -330,- Euro.
- Rentenversicherung: -372,- Euro.
- Arbeitslosenversicherung: -52,- Euro.
- Pflegeversicherung: -80,- Euro.
- Nettogehalt: Circa 2600 Euro.
Wir möchten noch einmal betonen, dass es sich dabei um ein reines Gedankenspiel handelt, das die Struktur der Abzüge deutlich machen soll. Die tatsächliche Höhe der Abgaben kann variieren. Im Internet finden Sie aber viele Brutto-Netto-Rechner, die Ihnen in Ihrem konkreten Fall helfen können, eine grobe Vorberechnung zu machen, auch wenn die tatsächlichen Werte weiterhin leicht abweichen können.
Finden Sie die Position, die am besten zu Ihnen passt
Häufige Fehler auf der Lohnabrechnung und wie Sie sie erkennen
Es kommt leider immer wieder vor, dass sich auf der Lohnabrechnung Fehler einschleichen. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen und um eine Korrektur bitten und ggf. die Nachzahlung des fehlenden Betrags erbitten. Folgende Fehler kommen typischerweise vor:
- Der Arbeitgeber geht von der falschen Steuerklasse aus. Besonders, wenn Sie die Steuerklasse kürzlich gewechselt haben, kommt es hier oft zu Fehlern.
- Es werden nicht alle Arbeitsstunden aufgeführt. Das kann vor allem passieren, wenn die Arbeitsstunden variieren oder Sie Überstunden geleistet haben, die ausbezahlt werden sollen.
- Mitunter wird von einer falschen Krankenkasse ausgegangen, was einen Unterschied bei der Beitragshöhe bedingen kann.
- Manchmal werden Sonderzahlungen nicht berücksichtigt.
Wenn Sie einen Fehler auf der Lohnabrechnung feststellen, zeigt die Erfahrung, dass Sie schnellstmöglich mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen sollten. Häufig passieren Fehler nicht aus böser Absicht und der Arbeitgeber ist verpflichtet, solche Falschangaben zu korrigieren. Wenn Sie allerdings nicht reagieren, kann das zu Ihrem finanziellen Nachteil sein und sogar komplexe Rückfragen seitens der Steuerbehörden nach sich ziehen.